26. März 2026

Pflege im Ruhestand: Rentensteigerung durch Teilrente möglich

Liebe Mitglieder und Interessierte,

der Landesverband Hessen der contergangeschädigten Menschen möchte Euch auf eine aktuelle Information der Conterganstiftung hinweisen. Nachfolgend geben wir eine Weiterleitung aus einer offiziellen Mitteilung (ZIP-Rundschreiben) an Euch weiter:

Wer im Ruhestand einen Angehörigen pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin seine eigene Rente erhöhen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.

Grundsätzlich gilt: Beziehen Rentnerinnen und Rentner eine Vollrente, werden durch die Pflegekasse keine zusätzlichen Rentenbeiträge mehr gezahlt. Anders verhält es sich jedoch bei Bezug einer Teilrente. In diesem Fall können auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin rentensteigernde Beiträge aus der Pflegeversicherung erworben werden.

Bereits der Verzicht auf einen sehr kleinen Anteil der monatlichen Rente kann ausreichen, um diese zusätzlichen Beiträge zu erhalten. Diese wirken sich dann erhöhend auf die Rentenzahlung aus, in der Regel zum 1. Juli des Folgejahres.

Nach Beendigung der Pflegetätigkeit ist ein jederzeitiger Wechsel zurück in die Vollrente möglich.

Für eine individuelle Bewertung wird empfohlen, sich direkt an die Deutsche Rentenversicherung oder eine zugelassene Rentenberatung zu wenden.

Weiterführende Informationen:

Kontakt für Rückfragen (Conterganstiftung):
E-Mail: beratung@contergan.bund.de
Telefon: 0221 3673-3673 (Auswahlziffer 1)