19. Juli 2025
Urteil zur Anerkennung von Conterganschädigungen
Liebe Mitglieder und Interessierte,
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 09.07.2025 in einem Antragsverfahren zur Anerkennung einer Conterganschädigung ein Urteil gesprochen, dem auch grundsätzliche Bedeutung hinsichtlich der Vorgehensweise der Conterganstiftung in solchen Fällen zukommt.
Die Stiftung hat hierzu am 10.07.2025 eine Pressemitteilung herausgegeben, die nach Auffassung des Bundesverbandes irreführend/falsch ist.
Die Pressemitteilung der Conterganstiftung findet Ihr auf dem Infoportal der Conterganstiftung:
https://contergan-infoportal.de/news/bundesverwaltungsgericht-bestaetigt/
Die Stellungnahme des Bundesverbandes Contergangeschädigter hierzu ist zu Eurer Information als PDF-Datei beigefügt.
Wir – der Landesverband Hessen – unterstützen die Stellungnahme des Bundesverbandes Contergangeschädigte.
Für den Vorstand
Alfonso & Jutta
Hier könnt Ihr die ganze Stellungnahme lesen:
Stellungnahme_BV