16. Mai 2022
Auszahlung der Sonderzahlung durch die Conterganstiftung
Liebe Mitglieder und Interessierte,
das CIP (Contergan Infoportal) informiert über die Auszahlung der Sonderzahlung durch die Conterganstiftung, hier der Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 30.06.2022 wird das Sonderzahlungsvermögen der Stiftung an die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger der Conterganstiftung ausgeschüttet (CIP berichtete hier und hier). Sollten Sie vorher eine Änderung Ihrer Bankverbindung planen, reichen Sie uns die Änderungsmitteilung bitte bis Freitag, den 27.05.2022 ein. Nur dann kann die Auszahlung der Sonderzahlung auf das neue Konto erfolgen.
Die Änderungsmitteilung sollte neben den neuen Kontodaten Ihre handschriftliche Unterschrift enthalten. Gerne können Sie uns die Mitteilung auch als Scan oder Foto per E-Mail an geschaeftsstelle@contergan.bund.de zuschicken. Postalische Mitteilungen müssen ebenfalls bis 27.05.2022 in der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Die gleichlautende Meldung finden Sie im Contergan-Infoportal unter folgenden Link:
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Geschäftsstelle des Vorstandes
der Conterganstiftung
Weitere Infos findet Ihr hier.
https://contergan-infoportal.de/aktuelles/auszahlung-der-sonderzahlung-aenderung-der-bankverbindung/
https://contergan-infoportal.de/aktuelles/auszahlung-der-sonderzahlung/
https://contergan-infoportal.de/aktuelles/information-zum-infoschreiben-nr-33-auszahlung-der-sonderzahlung/