10. Mai 2024

Anrechnungsschutz der Leistungen der Conterganstiftung

Liebe Mitglieder und Interessierte,

wir leiten Euch heute wieder eine Mitteilung des CIP weiter zum Thema Kostenersatz durch Erben.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die gesteigerten Beratungsanfragen zum Thema Kostenersatz durch Erben zeigen, dass das Thema derzeit für Betroffene und ihren Angehörigen von großem Interesse ist und aufgrund seiner Komplexität immer wieder Fragen aufwirft.

Auf Einladung des Landesverbands Contergangeschädigter Baden-Württemberg e.V. hat der Beratungsbereich an seiner Jahreshauptversammlung teilgenommen und die Themenkonstellation „Anrechnungsschutz der Leistungen der Conterganstiftung“ und „Kostenersatz durch Erben“ inhaltlich in einem Vortrag aufbereitet. Ein Handout, das die wesentlichen Aspekte des Vortrages zusammenfasst und einen Überblick über den Anwendungsbereich und den Regelungsgehalt der einschlägigen Rechtsnormen gibt, finden Sie hier.

Sie haben Fragen? Richten Sie diese gerne per Mail an beratung@contergan.bund.de oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221-3673-3673.

Die gleichlautende Meldung finden Sie im Contergan-Infoportal unter folgendem Link:

https://contergan-infoportal.de/aktuelles/beratung-anrechnungsschutz-der-leistungen-der-conterganstiftung-und-kostenersatz-durch-erben/

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle des Vorstandes
der Conterganstiftung

Wir hoffen der Beitrag kann Euch weiterhelfen.