25. Februar 2022

Es gibt Neuigkeiten zum Thema medizinische Kompetenzzentren

Liebe Mitglieder und Interessierte,

wie das CIP (Contergan Infoportal) auf ihrer Website berichtet hat, stehen nun die neun medizinischen Einrichtungen fest, die am Förderprogramm der Conterganstiftung teilnehmen werden.

Den gesamten Bericht könnte ihr unter https://contergan-infoportal.de/aktuelles/multidisziplinaere-medizinische-kompetenzzentren-ergebnis-des-interessenbekundungsverfahrens-steht-fest-1/ lesen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem sechs medizinische Einrichtungen form- und fristgemäß ihre Interessenbekundung eingereicht haben, steht nun das Ergebnis der Auswertung fest:

Vier medizinische Einrichtungen werden für geeignet erachtet, eine bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit Conterganschädigung sicherzustellen.

Zum weiteren Vorgehen:
Diese Einrichtungen, die sich in den Regionen Westen (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland), Süden (Bayern, Baden-Württemberg) und Osten (Berlin, Brandenburg, Sachsen) befinden, werden nun aufgefordert, bis zum 15.04.2022 einen Antrag auf Förderung als multidisziplinäres medizinisches Kompetenzzentrum zu stellen. Gegenstand dieser Förderanträge sollen dabei Maßnahmen sein, die den Aufbau eines multidisziplinären medizinischen Kompetenzzentrums fördern bzw. den Bestand eines solchen Zentrums sicherstellen.

Damit sind in 2022 insgesamt nunmehr neun medizinische Einrichtungen zur Teilnahme am Förderverfahren berechtigt. 

Sie haben Fragen zum Auf- und Ausbau multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren? Richten Sie diese gerne an beratung@contergan.bund.de oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673.

Die gleichlautende Meldung finden Sie im Contergan-Infoportal unter folgenden Link:

https://contergan-infoportal.de/aktuelles/multidisziplinaere-medizinische-kompetenzzentren-ergebnis-des-interessenbekundungsverfahrens-steht-fest-1/

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle des Vorstandes
der Conterganstiftung