29. Mai 2021
Die 6. Änderung des Conterganstiftungsgesetzes ist angenommen
Liebe Mitglieder und Interessierte,
am 20.05.2021 ist das 6. Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes beschlossen worden und gilt nun.
Das CIP hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1. Die Höhe der Schadenspunkte wird ab sofort gesetzlich geschützt.
2. Die für die jährliche Sonderzahlung vorgesehenen Stiftungsmittel werden zum 30.06.2022 als Einmalzahlung an die Leistungsberechtigten der Conterganstiftung ausgeschüttet.
3. Der unantastbare Kapitalstock der Stiftung wird von bislang 6,5 Millionen Euro auf 1,5 Millionen Euro abgeschmolzen. Die freiwerdende Summe von 5 Millionen Euro soll zukünftig für die Finanzierung von Projekten verwendet werden.
4. Die Conterganstiftung für behinderte Menschen wird in „Conterganstiftung“ umbenannt.
Den gesamten Text des Gesetztes könnt ihr hier lesen.
Mehr Information zum Thema findet ihr außerdem hier im CIP.