6. April 2021

Stellungnahme von Dr. Rudolf Beyer (Schönklink HH) zum Impfstoff von Astra Zeneca

Liebe Mitglieder,

anbei der Brief und die Stellungnahme von Dr. Rudolf Bayer (Schön Klinik HH) zum Thema Impfen von Contergangeschädigten mit AstraZeneca.

Wir geben gerne diese Information an euch weiter, doch selbstverständlich bleibt es jedem selbst Überlassen, diese Empfehlung zu befolgen.

Wichtig erscheint uns, dass wir als Priorisierungsgruppe 2 (hohe Priorität) das Thema Impfen ernst nehmen und individuell behandeln.

„Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der aktuellen Entwicklung im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2 Impfstoff von Astra Zeneca möchten wir Sie gerne auf unsere angefügte Stellungnahme hinweisen.

Kurzgefasst raten wir, contergangeschädigte Menschen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit dem SARS-CoV-2 Impfstoff von Astra Zeneca zu impfen.

Bitte leiten Sie diese Informationen gerne an Ihre Kollegen und vor allem an die Betroffenen weiter.

Über eine Rückmeldung, weitere Informationen und Fragen zu diesem Thema würden wir uns sehr freuen.

Vielen Dank und mit herzlichen Grüßen,

Rudi Beyer

Dr. med. Rudolf Beyer“

Hier die gesamte Stellungnahme zum nachlesen:

Stellungnahme zum Impfstof von Astra Zeneca

Aktuelles vom 16.04.2021 !

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch Instituts (RKI) stimmt zu, dass den Menschen mit Conterganschädigung die Wahl des Covid-19-Impfstoffes ermöglicht wird.

Zu den Hintergründen:

Die Stiftung erhielt vereinzelt die Empfehlung, dass Menschen mit Conterganschädigung aufgrund der unklaren Nebenwirkungen nicht mit dem Impfstoff des Unternehmens AstraZeneca geimpft werden sollen. Gleichzeitig äußerten sich Betroffene besorgt und verunsichert.

Da nur eine ausgebildete Medizinerin / ein ausgebildeter Mediziner eine Empfehlung oder Warnung in Bezug auf die Verwendung eines konkreten Impfstoffes aussprechen kann, sah es der Vorstand der Conterganstiftung fürsorgerechtlich für geboten an, sich an das Paul-Ehrlich-Institut mit der Bitte um Prüfung zu wenden (CIP berichtete hier). Dabei verwies er auch auf die besondere Biografie der Betroffenen.

Am gestrigen Tag erhielt der Vorstand der Conterganstiftung das Antwortschreiben des RKI. Herr Prof. Thomas Mertens, Vorsitzender der Ständigen Impfkommission, teilt darin mit, dass, obwohl der STIKO keine Erkenntnisse darüber vorliegen, dass eine erhöhte Gefährdung für besondere Thrombosen besteht, sie die Bedenken von Menschen, die durch ein Medikament nachhaltig schwer geschädigt wurden, teilen und auch aus ethischen Überlegungen zustimmen, den Menschen mit Conterganschädigung die Wahl des Covid-19-Impfstoffes zu ermöglichen.

Damit Sie als Betroffene / r einen Beleg zur Vorlage beim zuständigen Impfzentrum oder Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt führen können, haben wir das Schreiben für Sie veröffentlicht:

Für etwaige Fragen zum Thema „Corona-Pandemie“ steht Ihnen der Beratungsbereich gerne zur Verfügung (E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).

Den gleichlautenden Text können Sie unter folgendem Link auf dem Contergan-Infoportal abrufen:

https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/covid-19-astrazeneca-2/

Mit freundlichen Grüßen

Lena Kringels

Conterganstiftung für
behinderte Menschen