15. Februar 2021

COVID-19: Conterganstiftung erhält Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

Das CIP der Conterganstiftung informiert über die erhaltene Antwort aus dem Bundesministerium für Gesundheit auf ihre Fragen bezüglich der Corona Impfstoffe im Zusammenhang mit Menschen mit Conterganschäden:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

nachdem sich die Conterganstiftung bereits im November 2020 an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Paul-Ehrlich-Institut gewendet hat, liegt nun die Antwort des BMG vor.

 

Diese enthält folgende drei Kernaussagen:

 

  1. Für Personen mit Krankheitsbildern oder Behinderungen für die derzeit keine ausreichende wissenschaftliche Datenbasis in Bezug auf das Coronavirus besteht, die jedoch ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion haben, besteht seit dem 08.02.2021 die Möglichkeit einer Einzelfallentscheidung (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 2j / § 4 Abs. 1 Nr. 2i Coronavirus-Impfverordnung).

 

Das bedeutet:

 

Menschen mit Behinderungen, d.h. auch Menschen mit Conterganschädigung, haben durch diesen Regelungsinhalt unter Umständen die Möglichkeit, aufgrund ihres individuellen gesundheitlichen Risikos der 2. oder 3. Impfpriorität zugeordnet zu werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass dies mittels eines ärztlichen Attests belegt werden muss.

 

  1. Eine Impfung sollte grundsätzlich in den Oberarm-Muskel erfolgen. Sie kann bei medizinischem Bedarf jedoch auch in den Gesäß- oder den Oberschenkel-Muskel injiziert werden.

 

  1. Spezielle Impfrisiken von Menschen mit Conterganschädigung sind nicht bekannt.

 

Unter dem folgenden Link können Sie den gesamten Beitrag auf dem Contergan-Infoportal aufrufen. Dort finden Sie auch das vollständige Antwortschreiben des BMG:

 

https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/covid-19-conterganstiftung-erhaelt-antwort-des-bundesministeriums-fuer-gesundheit-bmg/

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Lena Kringels

 

Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle des Vorstandes

Postanschrift: 50964 Köln

Telefon: +49 (221) 3673-3314

Fax: +49 (221) 3673-3636

E-Mail: lena.kringels@contergan.bund.de

Internet: www.contergan-infoportal.de

 

Wir möchten euch darauf hinweisen, dass Dr. Rudolf Beyer (Medizinisches Kompetenzzentrum für Contergangeschädigte in der Schön-Klinik in Hamburg-Eilbek) die aufgrund eines erhöhten individuellen Gesundheitsrisikos benötigten Atteste für eine mögliche bevorzugte Impfung gegen Covid-19 ausstellen kann.