23. Mai 2019

Viertes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes in Kraft getreten

Viertes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft getreten.

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erreichen Sie über folgenden Link zum Bundesgesetzblatt.

Den Gesetzestext finden Sie hier.

Eine wesentliche Änderung ist die Pauschalierung der Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe. Diese hat zur Folge, dass die Leistungen für spezifische Bedarfe nicht mehr auf Antrag gewährt werden, sondern jährlich pauschal an alle leistungsberechtigten Betroffenen ausgezahlt werden.

Die Geschäftsstelle ist aktuell damit befasst, alle Vorkehrungen zu treffen, damit die pauschalen Leistungen schnellstmöglich ausgezahlt werden können. Über den genauen Auszahlungszeitpunkt werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Quelle: http://www.contergan-infoportal.de/dokumentation/aktuelles_archiv/viertes_gesetz_zur_aenderung_des_conterganstiftungsgesetzes/