23. Mai 2019
Neue Zahnvorsorge
NEUE ZAHN-VORSORGE FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE UND MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
19.10.2017 Ab dem 01. Juli 2018 haben Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung einen zusätzlichen Anspruch auf regelmäßige zahnärztliche Kontrollen und Leistungen. Untersuchungen zeigen, dass die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung im Durchschnitt schlechter ist als die der übrigen Bevölkerung. Sie haben ein erhöhtes Risiko für Karies und weitere Munderkrankungen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19.10.2017 eine neue Richtlinie beschlossen. Sie regelt nun Einzelheiten zu der neuen Vorsorgeleistung.
Rechtsgrundlage
Der G-BA hat die Beratungen auf Grundlage des §22a SGB V durchgeführt. Der §22a wurde durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) in das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen. Die neue Zahn-Vorsorge können Versicherte mit einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI oder mit Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten.
Zahn-Vorsorge
Ziel der neuen Zahn-Vorsorge ist es, die Mundgesundheit zu erhalten oder sogar zu verbessern. Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen können nun regelmäßige Zahn-Vorsorgen mit einer umfassenden Aufklärung bekommen. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt erstellt dabei einen individuellen Mundgesundheitsplan. Dort wird der Pflegezustand der Zähne und empfohlene Maßnahmen aufgeführt. Die oder der Versicherte erhält davon eine Kopie.
Die Zahnärztin oder der Zahnarzt hat bei der Zahn-Vorsorge die Lebensumstände des oder der Versicherten zu berücksichtigen. Die Pflege- und Unterstützungspersonen werden dabei im erforderlichen Umfang miteinbezogen.
Zahnstein-Entfernung
Die Zahnstein-Entfernung ist zukünftig bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung einmal im Kalenderhalbjahr möglich. Wie häufig Zahnstein entfernt werden kann, war ein wesentlicher Streitpunkt in den Beratungen. Bisher ist es für alle Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung nur einmal im Kalenderjahr möglich. Die Patientenvertretung forderte die Zahnstein-Entfernung bis zu viermal im Kalenderjahr. Dies sollte ein bedarfsgerechtes Behandeln ermöglichen. Die Patientenvertretung konnte die Forderung nicht durchsetzen.
Patientenmerkblatt
Die Patientenvertretung verlangte zudem eine Regelung zu Informationspflichten durch Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen. Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung sollten gezielt informiert werden, um auf die zahnärztlichen Leistungen aufmerksam gemacht zu werden. Im Ergebnis wird es nun ein Patientenmerkblatt geben, dass nach Fertigstellung auf der Homepage des G-BA veröffentlicht wird.